top of page

AGB

Der Käufer unterwirft sich folgenden

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

 

1. Geltung: Diese AGB gelten für unsere sämtlichen Angebote und Lieferungen von uns! Sie schließen die Geltung zuwiderlautender Bedingungen, die von Bestellern auf Auftragsvordrucken oder auf andere Weise gestellt werden, aus. Geht in solchen Fällen nicht innerhalb 5 Tagen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung Widerspruch seitens des Käufers ein, so gelten nur unsere Bedingungen. Im Widerspruchsfalle gilt der Auftrag als zurückgezogen, und eine Lieferung durch uns entfällt. Ein verspäteter Widerruf des Käufers ist unwirksam. Unsere Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung einschließlich Folgegeschäfte, damit auch für Lagerverkäufe unserer Vertreter oder Verkaufslager sowie so lange für spätere Aufträge, bis dem Käufer eine Änderung mitgeteilt oder ein Auftrag besonders in anderslautendem Sinne bestätigt wird.

2. Auftragsannahmen: Aufträge, auch solche durch Vertreter oder Reisende vermittelte, gelten erst nach Erstellung einer schriftlichen Bestätigung oder durch tatsächliche Lieferung unsererseits als angenommen und sind dann erst für uns rechtsverbindlich. Sämtliche Vereinbarungen oder Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferfristen: Lieferfristen gelten in allen Fällen als annähernde und sind für uns nicht verbindlich. Sie werden vom Tage unserer Auftragsbestätigung an berechnet. Schadenersatzansprüche aus verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind ausgeschlossen. Im Falle des Lieferverzuges ist ein Vertragsrücktritt ausgeschlossen. Für alle Fälle bleibt Lieferungsmöglichkeit vorbehalten. Ereignisse höherer Gewalt aller Art, insbesondere auch Rohmaterial- oder Betriebsstoffmangel usw., entbinden uns von allen übernommenen ganzen oder teilweisen Lieferungsverpflichtungen und Lieferzeiten und berechtigen nur uns zum Rücktritt vom Vertrage, auch wenn die Behinderung nur vorübergehend ist.

4. Preise: Unsere Preise sind in jedem Falle freibleibend und verstehen sich ab unserem Haus in Euro. Treten zwischen Abschluss des Geschäftes und Lieferung der Ware Preiserhöhungen ein, sei es durch Material- oder Lohnerhöhungen, sind wir berechtigt, die erhöhten Preise zu berechnen.

5. Lieferung: Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert, in jedem Falle jedoch für Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn frei Empfangsstation oder frei Haus verkauft worden ist. Die Frachtkosten müssen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, in allen Fällen vom Käufer bezahlt werden. Es bleibt uns überlassen, die Waren auf dem Transport zu versichern; die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Bei Beschädigungen bei Bahnversand hat sich der Käufer vor Übernahme der Lieferung seine Rechte von der Bahn durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahmen zu sichern, auch wenn der Versand unversichert erfolgt ist, Beschädigungen bei Anlieferung mit LKW werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie auf dem Lieferschein sofort bei Warenannahme festgelegt worden sind.

6. Gewährleistung und Schadenersatz: Beanstandungen und Mangelrügen müssen begründet sein und müssen innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Waren durch eingeschriebenen Brief bei uns eingegangen sein; diese sind ausgeschlossen, wenn sie nach Ablauf der Frist erfolgen. Versteckte Mängel können nach Ablauf eines Monats nach Empfangsannahme der Ware durch den Käufer oder Eintreffen der Ware am Bestimmungsort nicht mehr gerügt werden. Wir leisten dafür Gewähr, dass der Kaufgegenstand im Zeitpunkt der an den Käufer oder in jedem Falle der Versendung im Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder an das sonst mit der Versendung beauftragte Unternehmen frei von Mängeln ist, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Verbrauch beeinträchtigen. Die Gewährleistung wird auf Verbesserung oder Austausch eingeschränkt. Dies nach Wahl von uns. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung bestehen nicht. Eine allfällige Preisgutschrift durch uns erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch auch für die Zukunft. Schadenersatzansprüche wegen Lieferung fehlerhafter Waren, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Soweit es sich jedoch um Fremdteile handelt, die an, auf oder im Kaufgegenstand angebracht sind (Möbelbezugsstoffe, Beschläge usw.), sind Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung mit der Maßgabe ausgeschlossen, dass an den Käufer die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller des Fremdteiles als abgetreten gelten. Zu einer Ersatzlieferung sind wir nicht verpflichtet. Der Käufer ist bei rechtzeitiger und formgerechter Rüge verpflichtet, auf unser Ersuchen die von uns bezeichneten Stücke sachgemäß verpackt franko zurückzusenden, ist aber nicht berechtigt, ohne unser Einverständnis alle zurückzusenden. Gewährleitungsansprüche gelten ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht als anerkannt. Kleine Abweichungen von Maß, Farbe, Modellen und Stoffmustern bleiben uns ausdrücklich vorbehalten und berechtigen den Käufer nicht zu Reklamationen, ebenso sind alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, bis zur Behebung einer Reklamation den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten; dieser bleibt nach wie vor fällig. Ansprüche aus Schadenersatz wegen Vermögensschäden gegen uns werden ausgeschlossen. Weitere Schadenersatzansprüche werden jedenfalls auf vorsätzliche Verursachung eingeschränkt.

7. Zahlung: Für Zahlungsfristen ist das Ausstellungsdatum der Rechungen, unabhängig vom Eingang der Ware, maßgebend. Rabatte haben nur dann Gültigkeit, wenn die Rechnungen konditionsgemäß unter Skontoabzug reguliert werden. Ist bei Gewährung eines Skontos die vereinbarte Zahlungsfrist um höchstens 5 Tage überschritten, so ist der gesamte Rechungsbetrag fällig. Bei Zielüberschreitung erfolgt Zinsberechnung in Höhe von 10 Prozent über dem jeweiligen – bei Kaufabschluss maßgebenden – Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet Mahnkosten sowie auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten anwaltlicher Intervention zu ersetzen. Uns steht nach angemessener Nachfristsetzung das Rücktrittsrecht zu. Diesfalls ist die gelieferte Ware unverzüglich herauszugeben und steht uns ein pauschalierter Schadenersatzbetrag für die erforderlichen Aufwendungen von zumindest € 250,00, höchstens aber der Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens zu. Wechsel, Eigenakzepte und Schecks werden nur unter üblichem Vorbehalt bei voller Einlösung gutgeschrieben. Wechsel sowie Eigenakzepte werden nur nach vorangegangener schriftlicher Vereinbarung an Zahlungs statt angenommen. Wechsel und Eigenakzepte und Schecks nehmen wir vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an und versuchen, uns daraus zu befriedigen, betrachten sie aber nicht als Zahlung, sondern behalten uns unsere Forderung bis zur endgültigen Einlösung aufrecht. Alle hieraus entstehenden Kosten einschließlich des Diskonts gehen zu Lasten des Käufers; sobald ein Wechsel oder Scheck uneingelöst zurückkommt, werden alle dann noch offen stehenden weiteren Rechnungsbeträge sofort fällig. Dies gilt auch dann, wenn trotz Mahnungen eine Rechnung nicht bezahlt wird. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, alsdann sofortige Barabdeckung aller Rechnungsbeträge sowie aller eventuell noch im Umlauf befindlicher Wechsel zu fordern und die entsprechenden Beträge einzuklagen, ohne Rücksicht darauf, ob die weiter in Zahlung gegebenen Wechsel oder Akzepte noch in unseren Händen oder von uns weiter gegeben worden sind. Der Käufer kann die Zahlung nicht von der Rückgabe dieser Zahlungsmittel abhängig machen. Unsere Vertreter sind zur Kassierung nur berechtigt, wenn sie schriftliche Inkassovollmacht im Einzelfall besitzen. Der Käufer kann eine Zahlung nicht für eine spätere Rechnung vornehmen, wenn ältere Rechnungen noch unbezahlt sind. Der Verkäufer hat das Recht, eingehende Zahlungen stets gegen die ältesten Rechnungen zu verrechnen.

8. Kreditwürdigkeit:  Voraussetzung für die Lieferungspflicht unsererseits ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers. Sollten wir nach Kaufabschluss Auskünfte über mangelnde Bonität des Käufers erhalten, so sind wir berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten. Im Lieferungsfalle verpflichtet sich der Käufer, uns jederzeit zu gestatten, die von uns gelieferten Waren jederzeit zu besichtigen, dieselben auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruch usw. zu versichern und uns bei eintretenden Differenzen, gleich welcher Art, oder Zahlungsschwierigkeiten ohne Inanspruchnahme des Gerichtes franko unserem Werk herauszugeben. In solchen Fällen sind wir auch berechtigt, die Einlagerung unserer gelieferten Waren bei einem Spediteur oder sonstigen Unternehmen vorzunehmen. Die hierdurch entstehenden Kosten durch Verpackung, Versand und Lagerung gehen zu Lasten des Käufers.

9. Eigentumsrecht: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises als Kommissionsware einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Eigentum aus der von ihm gelieferten Ware sowie an den etwa aus der Verarbeitung der gelieferten Ware entstehenden neuen Sachen bis zum völligen Ausgleich aller Ansprüche des Verkäufers an den Käufer, insbesondere auch die Begleichung eines sich etwa zu Lasten des Käufers ergebenen Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch gegenüber dem Spediteur, dem die Ware auf Veranlassung des Käufers oder des Verkäufers übergeben wird. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten. In diesem Falle soll jedoch der Verkäufer als Hersteller angesehen werden, also das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen erwerben, während der Verarbeiter nur Verwahrer sein soll. Soweit eine Vermengung oder Vermischung mit anderen Sachen stattfindet, geht das dadurch entstehende Miteigentum auf den Verkäufer über. Die aus der Weiterverarbeitung gegen den Dritten entstehenden Forderungen gehen in voller Höhe auf den Verkäufer über. Sind die aus der Weiterveräußerung gegen den Dritten entstehenden Forderungen uneinbringlich, so haftet der Käufer in jedem Falle für die Forderung wie auch für die hieraus entstehenden Kosten, auch dann, wenn der Verkäufer den Einzug selbst übernimmt.

Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte und Unterlagen mitzuteilen. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen gegen die Unterbesteller für Rechnung des Verkäufers einzuziehen, solange sich Letzterer nicht ausdrücklich den Einzug selbst vorbehält! Der Käufer hat die von ihm eingezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderungen fällig sind. Der Käufer hat dem Verkäufer Zugriffe Dritter auf die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren und sonstigen Sachen oder auf die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Wird dieses vom Käufer unterlassen, dann haftet derselbe dem Verkäufer für jeden dadurch entstehenden Schaden und für alle Unkosten. Er hat außerdem alle zur Freigabeaufforderung entstehenden Kosten zu tragen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung zu Gunsten Dritter ist ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Bestimmungen auch bis zur völligen Einlösung der gegebenen Akzepte, Wechsel und Schecks gelten, außerdem geht durch Teilzahlungen der Eigentumsvorbehalt nicht unter.

10. Aufrechnung: Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet wären, ist ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:  Beidseitiger Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen, auch für an Zahlungs statt gegebene Wechsel, Akzepte und Schecks, usw., ist stets Bleiburg. Gerichtsstand für beide Teile ist, unbeschadet der Höhe, das Bezirksgericht Bleiburg. Dieser gilt auch für Scheck- und Wechselproteste als vereinbart.

12. Annahme der Bedingungen: Widerspruchlose Entgegennahme dieser Bedingungen gilt als ausdrückliche Annahme aller Kaufverträge in Gegenwart und in Zukunft und Anerkennung unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Datenschutz
bottom of page